Diese Wertgegenstände können Sie im Pfandhaus beleihen
Sie benötigen ein Darlehen, um Ihr Haushaltsbudget kurzfristig etwas aufzubessern? Wir können Sie in dieser Lage direkt unterstützen. Gegen Pfand bekommen Sie bei uns im Leihhaus Hannovera in Hannover das benötigte Geld ganz unkompliziert und einfach. In unserem abgetrennten Kundenraum können wir Ihnen eine diskrete Abwicklung bieten. Doch welche Wertgegenstände können Sie überhaupt beleihen und zu uns ins Pfandhaus bringen? Die Antwort darauf finden Sie hier:
Was ist ein Pfandkredit? Ein kurzer Überblick
Der Pfandkredit ist ein Darlehen, bei dem Sie sofort und ohne große Umwege Bargeld erhalten. Ein Pfandkredit ist wesentlich unbürokratischer zu erhalten als zum Beispiel ein herkömmlicher Ratenkredit. Sie müssen dafür einen Wertgegenstand hinterlegen, der aus Ihrem Eigentum stammt. Dazu zählen zum Beispiel Schmuck, Uhren und Gold. Sie müssen als Pfandgeber persönlich bei uns im Leihhaus erscheinen. Dort begutachten wir Ihre mitgebrachten Wertgegenstände genau und vereinbaren dementsprechend einen passenden Kredit.
Nach Erhalt des Pfandes stellen wir Ihnen einen Pfandschein aus. Dieser enthält die nötigen Informationen bezüglich der Aufbewahrung und Verwertung des Pfandes. Auch die Zinsen und Kosten sowie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf dem Pfandschein vermerkt.
Alle Gegenstände werden bei uns sicher gelagert. Wertgegenstände wie zum Beispiel Schmuck, Edelsteine oder Uhren werden in einem Tresor aufbewahrt.
Was beleihen wir alles in unserem Leihhaus?
Bei uns im Leihhaus Hannovera beleihen wir eine große Auswahl an Gegenständen. Von Autos bis Schmuck ist so ziemlich alles dabei und wir sind uns sicher, dass auch Sie den ein oder anderen passenden Gegenstand haben, der für uns interessant ist. So beleihen wir in unserem Alltagsgeschäft unter anderem:
- Gold
- Silber
- Edelstein-/Brillantschmuck
- Hochwertige Uhren
- Kunst und Antiquitäten
- Hochwertige Technik
- Fahrräder und E-Bikes
- Hochwertige Musikinstrumente
- Drohnen
- Werkzeuge und Maschinen
- Handtaschen
Nach Absprache ist es auch möglich, noch viele weitere Gegenstände zu beleihen. Die Beleihung von Technik, Fahrrädern, Werkzeugen, Handtaschen und Instrumenten erfolgt nur bei Vorlage einer Rechnung ohne Eigentumsvorbehalt. Des Weiteren sollten Laptops und Handys nicht älter als 1,5 Jahre sein.
Was lohnt sich zu beleihen?
Für elektronische Geräte wie Handys oder Computer bekommen Sie bei uns meist weniger Geld aufgrund des schnellen Wertverfalls. Schmuck, hochwertige Uhren oder auch Antiquitäten lohnen sich in der Regel mehr. Oft steigt der Wert von solchen Gegenständen nämlich über die Jahre. Immer öfter werden ebenso Designer-Handtaschen oder ähnliche Luxusaccessoires bei uns beliehen, da sie bei Bietern generell besonders beliebt sind.
Wie viel Geld Sie bei uns für Ihre Goldkette bekommen, hängt ganz vom tagesaktuellen Edelmetallpreis ab. Für andere Gegenstände berechnet sich der Preis unter anderem basierend auf dem Wiederverkaufswert, den wir in unserem Leihhaus schätzen. Schließlich müssen wir auch beurteilen, wie viele Kosten und Risiken für uns mit dem beliehenen Wertgegenstand einhergehen. Wenn Sie größere Gegenstände beleihen möchten, müssen wir hier eventuell mit einem erhöhten Lageraufwand rechnen.
Grundsätzliche Konditionen des Pfandkredits
Im Leihhaus Hannovera gewähren wir schon Darlehen ab zehn Euro. Der gesetzlich festgelegte Zinssatz beträgt ein Prozent pro angefangenem Monat. Die Gebühren werden abhängig von der Darlehenshöhe festgelegt. Die Laufzeit Ihres Pfandkredits beträgt zunächst drei Monate. Nach Ablauf der drei Monate haben Sie noch einen Monat Zeit, um Ihr Pfand gegen Tilgung wiederzuerhalten. Sollten Sie Ihre Gegenstände nicht auslösen, gehen diese in unserem Leihhaus in die Versteigerung. Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, nicht ausgelöste Gegenstände öffentlich zu versteigern.
Der Mehrerlös einer solchen öffentlichen Versteigerung geht am Ende an Sie. Sollten jedoch der Kreditbetrag, Zinsen, Gebühren oder Auktionskosten nicht durch den Erlös der Versteigerung gedeckt werden, tragen wir als Leihhaus diesen Verlust. Sie werden von uns über das Ergebnis der Versteigerung informiert. Sollten Sie einen eventuellen Gewinn innerhalb von zwei Jahren nicht abholen, so sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, diesen an die öffentliche Kasse abzuführen.
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