Unter den Hammer – das passiert mit nicht ausgelösten Wertgegenständen

Schnell, unbürokratisch und doch sicher an bares Geld kommen, das ist nicht immer einfach. Wir vom Leihhaus Hannovera bieten Ihnen mit einem Pfand genau diese Lösung in Hannover, wenn Sie darauf angewiesen sind, kurzfristig an Bares zu kommen. Doch es kommt immer wieder vor, dass beliehene Wertgegenstände nicht wieder vom ursprünglichen Besitzer ausgelöst werden. Viele Kunden fragen sich, was mit diesen Dingen geschieht. Wir beantworten diese Frage hier:

Der gängige Weg im Umgang mit Wertgegenständen im Leihhaus

Es kommt zwar immer wieder vor, dass Wertgegenstände nicht ausgelöst werden, das ist aber nicht der Normalfall. Lassen Sie etwas im Pfandhaus beleihen, dann sind diese beiden Fälle die Regel:

Wertgegenstände werden ausgelöst
Wertgegenstände werden innerhalb der vorgegebenen Frist abgeholt. Sie können Ihre beliehenen Gegenstände auslösen, indem Sie diese innerhalb der üblicherweise vereinbarten Laufzeit von drei Monaten wieder abholen. Zusätzlich haben Sie eine Schonfrist von einem weiteren Monat, in welchem Ihre Wertgegenstände natürlich weiterhin sicher bei uns gelagert werden.

Frist wird verlängert
Alternativ zum Auslösen können Sie die Frist verlängern. In diesem Fall lösen Sie Ihren Wertgegenstand nicht direkt aus, sondern zahlen Zinsen und Gebühren für die weitere Lagerungszeit. In dem Fall profitieren Sie davon, dass Ihr Wertgegenstand nicht versteigert wird und Sie ihn zu einem späteren Zeitpunkt auslösen können.

Versteigerung von nicht ausgelösten Wertgegenständen

Etwa zehn Prozent der Wertgegenstände werden allerdings nicht wieder vom alten Besitzer ausgelöst. Diese Gegenstände müssen wir laut Gesetz öffentlich versteigern. Dies erfolgt frühestens einen Monat nach der Fälligkeit der Auslösung. Die Versteigerung nimmt ein Gerichtsvollzieher oder vereidigter Versteigerer vor. Die Versteigerung wird öffentlich angekündigt. Wir halten Versteigerungen in regelmäßigen Abständen ab – die Termine unseres Leihhauses können Sie auf unserer Website einsehen.

Voraussetzung für die Teilnahme bei einer Versteigerung als Bieter ist, dass die Teilnehmer solvent sind und die ersteigerten Wertgegenstände sofort bezahlen können. Mithilfe der Pfandnummer können Sie als ehemaliger Besitzer verfolgen, was mit Ihrem Pfand geschieht. Nimmt ein Versteigerer eine höhere Summe ein, als er dem Pfandgeber ausgezahlt hat, kann der ehemalige Besitzer diesen Überschuss innerhalb von zwei Jahren einfordern. Wird diese Frist verpasst, geht der Überschuss an den Staat. Der Pfandleiher ist nicht berechtigt, diesen einzubehalten oder sich daran zu bereichern. Die Versteigerung erfolgt spätestens zehn Monate nach dem Versatz des Gegenstands.

Ablauf einer Versteigerung

Die Versteigerung läuft sehr geordnet ab, die Gegenstände werden nacheinander angeboten. Es bekommt die Person den Zuschlag, die das höchste Gebot für einen Artikel abgibt. Der Bieter wird mit der Ersteigerung zum neuen Eigentümer und kann das ersteigerte Objekt in der Regel sofort mitnehmen. Oft sind Sie sogar dazu verpflichtet, dieses direkt nach der Versteigerung mitzunehmen, was gerade bei großen Objekten zur Herausforderung werden kann. Hierauf sollten Sie eingestellt sein.

Versteigerungen – ein Paradies für Schnäppchenjäger

Eine Versteigerung ist vor allem für Schnäppchenjäger interessant. Sie finden eine große Bandbreite an Objekten, denn im Pfandhaus werden die unterschiedlichsten Dinge verpfändet. Häufig wartet dabei auch die eine oder andere Überraschung auf Sie. Versteigerungen ähneln Flohmärkten, wo Sie mit ein wenig Glück etwas Schönes und Wertvolles finden. Oft besuchen auch professionelle Händler Versteigerungen, um die ersteigerten Gegenstände im Anschluss gewinnbringend weiterzuverkaufen.

Versteigerung ohne Garantie

Versteigerungen bringen den Nachteil mit sich, dass Sie keine Garantie bekommen. Sie kaufen die Gegenstände wie gesehen. Wir empfehlen Ihnen daher, dass Sie sich genau anschauen, was Sie ersteigern möchten. Lassen Sie sich nicht von den vermeintlich günstigen Preisen täuschen. Sie können aber natürlich davon ausgehen, dass wir als Pfandleiher genau hinsehen, bevor wir einen Wertgegenstand akzeptieren. In der Regel finden Sie demnach kein defektes Gerät auf einer Versteigerung. Ein kleiner Tipp, wenn Sie mitbieten möchten: Setzen Sie sich ein Limit und lassen Sie sich nicht auf Bieterduelle ein. Diese sind zwar verlockend, sorgen aber im schlimmsten Fall dafür, dass Sie zu viel zahlen und sich am Ende über den Kauf ärgern.

Versteigerung im Leihhaus Hannovera in Hannover

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