Der Pfandkredit
Der Pfandkredit ist ein Darlehen, bei dem Sie sofort und unbürokratisch Bargeld erhalten. Dafür hinterlegen Sie einen entsprechenden Wertgegenstand aus Ihrem Eigentum, z.B. Schmuck, Uhren, Gold oder kleine Antiquitäten.
Ihr Weg zum Pfandkredit
Ein Pfandkredit ist eine unkomplizierte und flexible Alternative zu einem herkömmlichen Kleinkredit oder Darlehen. Im Gegensatz zu Krediten von Finanzinstituten oder Banken werden Pfandkredite weder während noch nach der Abwicklung in der Schufa gelistet. Ebenso benötigen Sie bei einer Pfandleihe keine Schufa-Auskunft.
Die finanzielle Vergangenheit oder mögliche aktuelle Schulden haben demnach keinerlei Einfluss auf die Vergabe oder die Konditionen eines Pfandkredits.
Voraussetzungen für einen Pfandkredit
Grundsätzlich gibt es drei Voraussetzungen, welche Sie erfüllen müssen, um einen Pfandkredit zu erhalten.
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Sie besitzen ein gültiges Ausweisdokument.
- Sie haben einen Wertgegenstand, welcher als Pfand dienen soll.
Wie wird der Pfandkredit ausgezahlt?
Wenn Sie einen Gegenstand beleihen möchten, können Sie wie folgt vorgehen:
- Sie bringen Ihren Pfandgegenstand zu unserem Pfandleihhaus.
- Die Pfandleiherin oder der Pfandleiher begutachtet Ihren Gegenstand und bestimmt die Höhe der möglichen Kreditsumme. Diese hängt vom aktuellen Tageskurs des Edelmetalls sowie dem Wiederverkaufswert der jeweiligen Uhr bzw. des technischen Gegenstands zusammen.
- Sind Sie mit der Höhe der Kreditsumme einverstanden, erhalten Sie einen Pfandvertrag und der vereinbarte Betrag wird in bar ausgezahlt. Die Laufzeit des Vertrages beträgt drei Monate.
- Auf Wunsch erfolgt die Auszahlung auch per Überweisung.
Wie wird ein Pfandkredit abgelöst?
Die Summe des Pfandkredits sowie die anfallenden Gebühren und Zinsen können Sie während der dreimonatigen Laufzeit flexibel zurückzahlen. Auch hier gilt: Je schneller Sie den Betrag zurückzahlen, desto besser ist es für Sie. Denn die anfallenden Zinsen richten sich auch nach dem Zeitpunkt der Rückzahlung. Sollten Sie innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit nicht in der Lage sein, die geforderte Summe zu bezahlen, besteht die Möglichkeit auf eine Verlängerung.
Im Falle einer Verlängerung müssen Sie lediglich die angefallenen Zinsen und Gebühren bezahlen. Dies erfolgt in Bar oder per Überweisung.
Der Pfandkreditvertrag hat eine Laufzeit von drei Monaten, mit einer Schonfrist von einem Monat. Innerhalb dieser Zeit kann der Vertrag entweder verlängert oder eingelöst werden. Bei einer Verlängerung zahlen Sie nur die Zinsen und Gebühren für die abgelaufene Zeit.
Wir gewähren Darlehen ab 10,00 EUR.
Die Kosten: Der Zinssatz ist gesetzlich festgelegt auf 1 % pro angefangenem Monat. Die Gebühren richten sich nach der Darlehenshöhe und werden für die Bearbeitung, Lagerung und Versicherung erhoben.
Aufbewahrung der Pfänder: Die Pfänder werden trocken und sicher gelagert. Schmuck, Edelsteine und Uhren werden in Tresore eingeschlossen.
Nicht eingelöste Pfänder: Wird der Pfandkredit innerhalb von drei Monaten zzgl. der Schonfrist von einem Monat nicht eingelöst oder verlängert, sind wir dazu verpflichtet, das Pfand öffentlich zu versteigern.
Versteigerungsüberschuss:
Ein eventueller Versteigerungsüberschuss kann innerhalb von drei Jahren vom Verpfänder abgeholt werden. Nicht abgeholte Überschüsse werden nach dieser Frist an den Staat abgeführt.