FAQ
Fragen und Antworten zum Pfandkredit
Wieviel Geld bekomme ich für mein Pfand?
Der innerhalb weniger Minuten ermittelte Marktwert wird sofort bar bis zu 100% ausbezahlt.
Wie lange habe ich Zeit, mein Eigentum wieder abzuholen?
Die Laufzeit beträgt drei Monate, innerhalb dieser Zeit können Sie einlösen oder verlängern. Nach Ablauf dieser Frist verbleibt ein weiterer Monat, um die Pfänder abzuholen oder die Laufzeit zu verlängern.
Was muss ich bezahlen, wenn ich meine Pfänder abholen will?
Das Darlehen sowie Zinsen und Gebühren für die abgelaufene Zeit.
Was kostet die Verlängerung?
Nur die Zinsen und Gebühren für die abgelaufene Zeit.
Was passiert, wenn ich mein Pfand nicht abholen / verlängern kann?
Ab dem 5. Monat werden die Pfänder öffentlich versteigert.
Was soll ich machen, wenn der Pfandschein verloren ging?
Teilen Sie uns den Verlust umgehend mit, sodass wir einen Sperrvermerk vornehmen können, damit kein Unbefugter Ihr Pfand abholen kann.
Kann jemand anderes das Pfand abholen oder verlängern?
Sie können eine Person Ihres Vertrauens mit der Einlösung oder Verlängerung beauftragen.
Kann ich den Pfandschein auch per Post verlängern?
Bitte schicken Sie uns den Pfandschein zu und legen einen frankierten sowie adressierten Rückumschlag bei. Die Kosten der Verlängerung zahlen Sie am besten per Postbaranweisung, bar als Einschreiben oder per Scheck.
Fragen und Antworten zur Versteigerung
Wieviel Versteigerungsgebühren muss ich bezahlen?
Die Versteigerungsgebühren von 17,85 % setzen sich aus dem Aufgeld von 15 % und der darauf berechneten 19 % MwSt. zusammen.
Muss ich mich zur Versteigerung anmelden?
Nein. Sie können, am Versteigerungstag ohne Anmeldung zur Begutachtung wie auch zur Versteigerung erscheinen.
Welche Zahlungsmodalitäten gibt es?
Sie können direkt nach Zuschlag des Auktionators in bar oder per EC-Karte zahlen.
Was wird versteigert?
Wir versteigern alle nicht eingelösten Pfände: Gold, Silber, Edelsteinschmuck, hochwertige Uhren sowie Kunst und kleine Antiquitäten.
Kann ich die Versteigerungsgegenstände vorher begutachten?
Ja, Sie haben die Möglichkeit, am Versteigerungstag von 16:00 bis 18:00 Uhr alle Gegenstände, die zur Versteigerung ausstehen, zu begutachten. Eine Begutachtung vor dem Besichtigungstermin der Versteigerung ist nicht möglich.
Kann ich ein anonymes Gebot abgeben?
Ja, Sie können ein schriftliches Gebot abgeben.
Informationsfilm: