Der Pfandkredit: Ablauf und Voraussetzungen

Es gibt viele Möglichkeiten, um einen kurzfristigen finanziellen Engpass zu überwinden. Eine solche Möglichkeit bietet ein Pfandkredit. Was das ist und welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, erklären wir vom Leihhaus Hannovera Ihnen hier. Mit unserer langjährigen Erfahrung beraten wir alle Pfandkreditinteressierten im Einzugsgebiet Hannover, Braunschweig und Hildesheim kompetent und unkompliziert.

Was ist ein Pfandkredit?

Die wenigsten Menschen wissen, was sich hinter diesem Begriff verbirgt. Der Pfandkredit ist eine der ältesten Darlehensformen der Welt. Wie der Name schon verrät, ist der Pfandkredit in erster Linie wortwörtlich ein Kredit. Dabei geben Sie als Antragsteller einen oder mehrere Ihrer Wertgegenstände als Pfand in einem Leih- bzw. Pfandhaus ab. Als Wertgegenstand kommen unter anderem folgende Sachen in Betracht:

  • Hochwertige Uhren
  • Goldschmuck
  • Silberschmuck
  • Antiquitäten
  • Werkzeuge

Im Gegenzug für die Abgabe erhalten Sie den sogenannten Beleihungswert als Darlehen ausgezahlt. Dieser verkörpert den Wert des in Pfand gegebenen Gegenstands. Allerdings erhält der Darlehensnehmer nicht den kompletten Wert des Gegenstands ausgezahlt. In der Regel beläuft sich der Beleihungswert auf ca. 50 % des Gegenstandswerts. Das heißt, wenn Sie Ihre Uhr im Wert von 300 € als Pfand abgeben, bekommen Sie ungefähr 150 € als Darlehen ausgezahlt.

Während der Frist des Darlehens, also dem Zeitraum in welchem sich der Wertgegenstand im Besitz des Leihhauses befindet, zahlen Sie wie bei einem normalen Bankkredit Zinsen. Nach Ablauf des Zeitraums erhalten Sie Ihren Wertgegenstand gegen Vorlage des Pfandscheins vom Leihhaus zurück, soweit Sie den Darlehensbetrag inklusive Zinsen zurückgezahlt haben.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Aus rechtlicher Sicht begründet die Vereinbarung zwischen dem Pfandgeber und dem Leihhaus ein Pfandrecht an dem abgegebenen Gegenstand nach §§ 1204 ff. BGB. Der Pfandnehmer hat aus dem rechtsgeschäftlichen Pfandrecht ein Besitzrecht, das heißt Sie können die Herausgabe des Pfandgegenstandes erst dann verlangen, wenn der Zeitraum des Pfandkredits abgelaufen ist.

Weiterhin ist das Leihhaus als Pfandgläubiger gemäß § 1215 BGB dazu verpflichtet, den Pfandgegenstand sicher zu verwahren. Sollten Sie als Darlehensnehmer das Darlehen nicht oder nicht rechtzeitig zurückzahlen, so hat das Leihhaus das Recht, den Gegenstand unter den Voraussetzungen des § 1228 BGB zu verkaufen und sich aus dem Erlös zu befriedigen.

Was sind die Voraussetzungen für einen Pfandkredit und welche Vorteile bietet er?

Um einen Pfandkredit zu erhalten, müssen Sie volljährig sein und ein deutsches Bankkonto besitzen. Wenn Sie den Pfandkredit im Leihhaus beantragen wollen, ist die Vorlage eines Ausweisdokuments erforderlich. Dies kann der Personalausweis, der Reisepass oder der Führerschein sein. Zudem müssen Sie auch den entsprechenden Pfandgegenstand mitbringen.

Einer der großen Vorteile des Pfandkredits ist, dass es keine Bonitätsprüfung Ihrer Person gibt, da der Kredit durch den Pfandgegenstand abgesichert ist. Außerdem ist die Abwicklung erheblich schneller als bei einem normalen Bankkredit. Denn bei einem Pfandkredit schätzt das Leihhaus den Wert Ihres Pfandgegenstands innerhalb kürzester Zeit und überweist dann sofort den Betrag auf Ihr Bankkonto. Somit ist ein Pfandkredit die ideale Möglichkeit, schnell und einfach kleinere Darlehen zu erhalten.

Bei weiteren Fragen zum Ablauf des Pfandkredits stehen wir vom Leihhaus Hannovera gerne bereit und wir freuen uns über Ihren Besuch bei uns!

Diverses Silbergeschirr von Leihhaus Hannovera

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